Insolvenzen am Bau

Heiko Peter

Sinkende Auftragszahlen bei steigenden Kosten und wachsender Konkurrenz belasten die Bauwirtschaft seit Jahren. Insolvenzen am Bau gehören längst zum Alltag. Nicht selten fallen Subunternehmer wie Dominosteine.

Sie haben als Auftraggeber liquide Mittel in erheblichem Umfang gebunden oder sind als Aufragnehmer in Vorleistung getreten. Es laufen Fristen, Kosten drücken, Folgeaufträge stehen an. Was tun, wenn der Vertragspartner oder dessen Gläubiger ‚den Antrag’ gestellt haben? Wie können Sie Ihre Ansprüche sichern oder wenigstens den Schaden begrenzen? Welche Rechte haben Sie gegenüber dem Insolvenzverwalter? Was kann bereits mit dem vorläufigen Verwalter geklärt werden? Sind Ihre Sicherheiten ‚insolvenzfest’? Und schließlich: Wann müssen Sie selbst über einen Antrag nachdenken? Können Sie einer – persönlichen – Haftung im Insolvenzfalle vorbeugen?

Wir finden die angemessenen Antworten auf diese Fragen.

BGKW - Anwalt  Privates Baurecht Berlin

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